Stand: 9. September 2026
1. Anbieter und Anwendungsbereich
Vertragspartner für Bestellungen auf deinfriseur.de und für das PLZ-Partnerprogramm ist die KNS GmbH, Im Bühl 32, 71287 Weissach/Flacht, Deutschland, vertreten durch den Geschäftsführer Velimir Pravdic. Sie erreichen uns unter info@deinfriseur.de und telefonisch unter 07044 233 800 7. Weitere Anbieterangaben stehen im Impressum.
Diese AGB bestehen aus gemeinsamen Bestimmungen, Teil A für Warenkäufe und Teil B für gewerbliche PLZ-Gebietslizenzen. Die gemeinsamen Bestimmungen gelten für beide Vertragsteile. Bei einer Bestellung mit Waren und PLZ-Lizenzen gelten für die jeweilige Position die dazugehörigen Bedingungen.
Verbraucher sind natürliche Personen, die überwiegend zu privaten Zwecken handeln. Unternehmer handeln beim jeweiligen Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit. Der Warenverkauf richtet sich an beide Gruppen. PLZ-Gebietslizenzen können ausschließlich für eine unternehmerische Tätigkeit erworben werden. Eine Formularbestätigung ändert den tatsächlichen gesetzlichen Status des Käufers nicht; zwingende Verbraucherrechte werden dadurch nicht ausgeschlossen.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmers werden nur bei ausdrücklicher Zustimmung der KNS GmbH Vertragsbestandteil.
2. Bestellung, Vertragsunterlagen und Zahlung
Die jeweilige Produktbeschreibung und die Angaben unmittelbar vor dem verbindlichen Bestellabschluss bestimmen die bestellten Leistungen, Mengen und Preise. Prüfen und berichtigen Sie Ihre Auswahl und die angegebenen Daten vor Abgabe der Bestellung. Bei PLZ-Lizenzen sind außerdem die ausgewählten Gebiete, der Jahrespreis und die wiederkehrende Zahlung zu prüfen.
Mit der Darstellung der zur Bestellung angebotenen Waren und buchbaren PLZ-Gebietslizenzen geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Produkte ab. Sie können die Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Auswahl sowie Ihre Eingaben im Bestellablauf berichtigen. Der Vertrag mit der KNS GmbH kommt zustande, indem Sie unser Angebot mit der abschließenden, eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisenden Bestellschaltfläche annehmen. Das bloße Hinzufügen zum Warenkorb oder der Aufruf einer Zahlungsart ist noch kein verbindlicher Bestellabschluss.
Wir bestätigen den Eingang Ihrer Bestellung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Bestätigung dokumentiert den Bestelleingang; für den Vertragsschluss ist keine zusätzliche Annahmeerklärung erforderlich. Bei PLZ-Lizenzen beginnt die zwölfmonatige Laufzeit mit erfolgreicher Zahlung entsprechend Teil B.
Es gelten die vor Bestellabschluss ausgewiesenen Preise einschließlich der jeweils anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Versandkosten, gegebenenfalls vom Empfänger zu tragende Einfuhrabgaben und die angebotenen Zahlungsarten ergeben sich aus dem Bestellvorgang und den Hinweisen zu Versand und Zahlung. Für wiederkehrende Lizenzzahlungen gelten zusätzlich die Regelungen in Teil B.
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen sind Deutsch und Englisch. Diese Fassung der AGB ist deutschsprachig.
Wir speichern die Bestelldaten zur Abwicklung des Vertrags. Sie können diese AGB vor Vertragsschluss über die Speicher- oder Druckfunktion Ihres Browsers sichern. Ein dauerhafter Abruf des vollständigen individuellen Vertragstextes einschließlich der bei Vertragsschluss geltenden AGB-Fassung in einem Online-Archiv wird nicht zugesagt. Bitte bewahren Sie die zu Ihrer Bestellung erhaltenen Unterlagen auf.
Verbraucher haben Anspruch auf eine Bestätigung des Vertrags mit den gesetzlich erforderlichen Informationen auf einem dauerhaften Datenträger. Wir stellen diese innerhalb angemessener Frist nach Vertragsschluss, spätestens bei Lieferung der Waren beziehungsweise vor Beginn einer Dienstleistung, zur Verfügung. Ein bloßer Verweis auf veränderbare Webseiten ersetzt diese Unterlagen nicht.
Die für Ihre Bestellung verfügbaren Zahlungsarten werden im Checkout angezeigt. Bei Zahlung über einen Zahlungsdienstleister erteilen Sie dort die erforderliche Zahlungsfreigabe; der Zeitpunkt einer Belastung richtet sich nach der gewählten Zahlungsart und den im Bestellvorgang angegebenen Bedingungen. Wenn Sie Vorkasse wählen, überweisen Sie den Rechnungsbetrag unter Angabe der Bestellnummer auf die Ihnen mitgeteilte Bankverbindung. Bei Vorkasse werden die Waren nach Zahlungseingang versandt. Für PLZ-Jahresabonnements stehen nur die im jeweiligen Bestellvorgang angebotenen, für das Abonnement geeigneten Zahlungsarten zur Verfügung.
Teil A – Warenkäufe
A.1 Lieferung und Versand
Wir liefern die bestellten Waren an die im Bestellvorgang vereinbarte Lieferadresse. Liefergebiete, Gesamtlieferzeiten, Versandtarife und gegebenenfalls zusätzliche Einfuhrkosten sind unter Versand und Zahlung beschrieben. Die dortige Versandfreigrenze bezieht sich auf Waren; PLZ-Lizenzgebühren zählen nicht dazu.
Kommt es zu einer Lieferstörung, informieren wir Sie und klären die weitere Abwicklung. Ihre gesetzlichen Rechte, insbesondere bei Verzögerung oder Unmöglichkeit der Lieferung, bleiben bestehen.
A.2 Widerruf und Rücksendungen
Verbrauchern steht bei Warenkäufen im Fernabsatz grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Beginn der Frist, Ausübung, gesetzliche Ausnahmen, Rücksendung und Rückzahlung sind in der Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular beschrieben. Diese AGB gewähren kein darüber hinausgehendes freiwilliges Rückgaberecht. Bei einem Warenkauf zu unternehmerischen Zwecken besteht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht.
Allein die Nichtannahme oder Nichtabholung einer Sendung ist keine eindeutige Widerrufserklärung und beendet den Vertrag nicht automatisch. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie widerrufen möchten oder eine erneute Zustellung benötigen. Aus der bloßen Rücksendung einer nicht angenommenen oder nicht abgeholten Sendung ergeben sich weder eine automatische Erstattung ausschließlich als Guthaben noch ein pauschaler Abzug von Versand- oder Bearbeitungskosten. Etwaige Ansprüche sind im Einzelfall nach den gesetzlichen Voraussetzungen zu beurteilen.
A.3 Mängel und Haftung
Für mangelhafte Waren gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Wenden Sie sich bei einer Beanstandung an info@deinfriseur.de. Eine freiwillige Mitteilung von Transportschäden hilft bei der Klärung; Verbraucher verlieren ihre gesetzlichen Ansprüche nicht, wenn sie einen solchen Schaden nicht unmittelbar bei Zustellung melden.
Für Schäden haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Gesetzliche Ansprüche wegen einer mangelhaften oder verspäteten Lieferung sind vom Widerrufsrecht unabhängig.
Teil B – PLZ-Gebietslizenzen und das Partnerprogramm für Unternehmer
B.1 Teilnahme und Vertragsdaten
Das PLZ-Partnerprogramm richtet sich ausschließlich an Unternehmer, die für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit eine Gebietslizenz erwerben. Der Partner teilt seine vollständigen Vertrags- und Rechnungsdaten sowie eine erreichbare E-Mail-Adresse mit. Wir können einen geeigneten Nachweis der Unternehmereigenschaft verlangen. Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist keine allgemeine Voraussetzung für die Unternehmereigenschaft.
Vor der ersten Provisionsauszahlung sind die für eine ordnungsgemäße Abrechnung erforderlichen Steuerangaben, der zutreffende Umsatzsteuerstatus und eine Auszahlungsverbindung mitzuteilen. Änderungen dieser Angaben sind uns zeitnah bekannt zu geben. Gesetzliche Fälligkeiten und Ansprüche bleiben bestehen; fehlende Angaben sind gemeinsam zu klären.
B.2 Leistung und Reichweite der Gebietslizenz
Für jede vereinbarte fünfstellige deutsche Zustellpostleitzahl erhält der Partner während der aktiven Laufzeit das Recht, innerhalb unseres PLZ-Partnerprogramms als alleiniger aktiver Lizenzpartner dieses Gebiets geführt zu werden und die nachstehenden Provisionen zu erhalten. Die Lizenz wird digital bereitgestellt und umfasst keinen physischen Warenversand. Ein Starterpaket ist weder Voraussetzung noch automatisch Vertragsbestandteil. Eine Mindestzahl an Bestellungen oder Werbeaktivitäten ist nicht erforderlich.
Die Gebietslizenz ist ein vertragliches Recht innerhalb unseres Partnerprogramms. Sie verleiht kein Eigentum an einer Postleitzahl und kein allgemeines Werbe- oder Vertriebsmonopol. Die KNS GmbH und andere Werbepartner dürfen weiterhin auch in diesem Gebiet werben und verkaufen. Die vereinbarte Zuordnung provisionsfähiger Bestellungen nach der Liefer-PLZ bleibt davon unberührt.
Es werden kein bestimmter Kundenbestand, keine Mindestzahl an Bestellungen und kein bestimmter Umsatz oder Gewinn zugesagt. Die KNS GmbH betreibt den Endkundenshop und übernimmt die Abwicklung der dort abgeschlossenen Warenkäufe einschließlich Zahlung, Versand, Retouren und Kundensupport. Der Partner ist nicht bevollmächtigt, Verträge oder Zusagen im Namen der KNS GmbH abzugeben oder Zahlungen für sie entgegenzunehmen.
Eine Übertragung der Gebietslizenz auf einen anderen Partner bedarf einer Vereinbarung mit uns. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
B.3 Gebietsauswahl und Jahrespreis
Mehrere verfügbare PLZ können gemeinsam bestellt werden. Eine Auswahl auf der Karte oder das Hinzufügen zum Warenkorb reserviert das Gebiet nicht. Der Bestand wird im Shopify-Checkout erneut geprüft. Eine garantierte gemeinsame Vergabe sämtlicher ausgewählter Gebiete wird durch den Warenkorb nicht zugesagt. Die konkret vertraglich vereinbarten Positionen sind maßgeblich; bereits geschlossene Verträge werden nicht allein wegen einer später festgestellten technischen Unverfügbarkeit aufgehoben. In solchen Fällen gelten die gesetzlichen Rechte.
Für jede PLZ gilt der vor Bestellabschluss ausgewiesene Bruttopreis für zwölf Monate. Die Gebietskategorien richten sich nach dem für das konkrete PLZ-Gebiet angegebenen Einwohnerwert: Kategorie C bis einschließlich 8.000 Einwohner, Kategorie B über 8.000 bis einschließlich 15.000 Einwohner und Kategorie A über 15.000 Einwohner.
Die angegebenen Einwohnerwerte sind abgeleitete Schätzwerte aus dem Zensus-2022-Gitter zum Stichtag 15. Mai 2022, räumlich zusammengeführt für die verwendeten PLZ-Gebiete mit Stand 20. Februar 2026. Sie sind keine amtliche Einwohnerstatistik auf PLZ-Ebene und keine Aussage über erreichbare Käufer. Eine spätere Änderung von Einwohnerwert oder Kategorie erhöht einen vereinbarten Jahrespreis nicht automatisch.
Wurde ein Early-Bird-Jahrespreis vereinbart, bleibt dieser konkrete Bruttopreis für ununterbrochene Verlängerungen derselben Lizenz erhalten. Eine innerhalb der siebentägigen Zahlungsnachfrist behobene Zahlungsstörung unterbricht diese Kondition nicht. Nach einer beendeten Lizenz besteht für einen späteren Neuerwerb kein Anspruch auf den früheren Early-Bird-Preis.
B.4 Zahlung, Beginn und Einrichtung
Die Lizenzgebühr wird jährlich im Voraus gezahlt. Für automatische Folgezahlungen ist die im Bestellvorgang dafür angebotene Zahlungsvereinbarung erforderlich. Laufzeit und Anspruch auf Berücksichtigung qualifizierender Bestellungen beginnen mit erfolgreicher Zahlung der ersten Jahresgebühr. Sie hängen nicht davon ab, wann unser Team die Partner- und Gebietszuordnung technisch eingerichtet hat.
Qualifizierende Bestellungen, die ab erfolgreicher Zahlung bis zum Abschluss der Einrichtung eingehen, werden nachträglich berücksichtigt. Die für diese Bestellungen maßgeblichen Zeitpunkte und Provisionssätze werden auch bei einer späteren Nachbuchung erhalten; eine Bestellung wird nicht doppelt vergütet.
B.5 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
Die erste Laufzeit beträgt zwölf Monate ab erfolgreicher Zahlung. Jede Gebietslizenz verlängert sich anschließend jeweils um weitere zwölf Monate, sofern der Partner sie nicht vor Beginn des nächsten Verlängerungszeitraums kündigt oder der Vertrag auf andere Weise wirksam beendet wird. Die Verlängerungsgebühr wird zu Beginn dieses Zeitraums fällig. Eine Kündigung des Partners muss uns vor diesem Zeitpunkt zugehen; es besteht keine zusätzliche Vorlauffrist von mehreren Wochen.
Der Partner kann jede PLZ unabhängig von anderen Gebieten per E-Mail an info@deinfriseur.de zum Ende der bereits bezahlten Laufzeit kündigen. Bitte nennen Sie die betroffene PLZ und Angaben, anhand derer wir den Vertrag zuordnen können. Die Bearbeitung erfolgt durch unser Team. Die Kündigung einzelner Gebiete lässt die übrigen Lizenzen und deren Verlängerung unberührt. Die Leistungen für das gekündigte Gebiet bestehen bis zum bezahlten Laufzeitende fort.
Beide Parteien behalten das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Soweit gesetzlich erforderlich, geht einer Kündigung wegen eines behebbaren Verstoßes eine Abmahnung oder eine angemessene Frist zur Abhilfe voraus.
B.6 Fehlgeschlagene Verlängerungszahlung
Bleibt die Verlängerungszahlung aus, halten wir das Gebiet für sieben Tage ab dem Ende des bereits bezahlten Zeitraums für den bisherigen Partner gesperrt und informieren ihn über die Zahlungsstörung und das Ende dieser Nachfrist. Während dieses Zeitraums wird das Gebiet keinem neuen Partner zugeteilt.
Geht die ausstehende Verlängerungszahlung innerhalb dieser Nachfrist erfolgreich ein, wird die Lizenz ohne Unterbrechung fortgeführt. Der neue Jahreszeitraum schließt an das bisherige Laufzeitende an und verschiebt sich nicht um die Dauer der Zahlungsstörung. Qualifizierende Bestellungen aus der Nachfrist werden nach erfolgreicher Nachzahlung einmalig gutgeschrieben. Eine vorhandene Early-Bird-Kondition bleibt erhalten.
Ohne erfolgreiche Nachzahlung werden die während der Nachfrist vorgemerkten Provisionen nicht gutgeschrieben; zuvor ordnungsgemäß entstandene Ansprüche bleiben bestehen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kommt eine Beendigung der betroffenen Lizenz nach den gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht. Eine Neuvergabe darf erst nach wirksamer Beendigung und Klärung ausstehender Abbuchungsversuche erfolgen. Eine danach eingehende Zahlung begründet nicht automatisch eine neue Gebietslizenz. Wir klären den Vorgang und erstatten einen ohne Rechtsgrund eingegangenen Betrag.
B.7 Zuordnung nach der Liefer-PLZ
Die fünfstellige deutsche PLZ der Lieferadresse der jeweiligen Warenbestellung bestimmt das Lizenzgebiet. Diese Zuordnung gilt auch bei Bestellungen von bestehenden Kunden, Gastbestellern oder Kunden aus Werbung der KNS GmbH sowie bei Verwendung fremder Affiliate-Links oder Rabattcodes. Codes, Cookies, Rechnungsanschriften und frühere Partnerkontakte verdrängen die Liefer-PLZ nicht.
Für jede Bestellung wird das Liefergebiet neu bestimmt. Es entsteht keine dauerhafte Bindung eines Kunden an einen Partner. Fehlt eine eindeutige Liefer-PLZ oder wird eine Lieferadresse berichtigt, prüfen wir die tatsächliche Zuordnung; eine Rechnungs-PLZ wird nicht ersatzweise als Liefer-PLZ verwendet. Maßgeblich ist die für die tatsächliche Warenlieferung zutreffende Adresse.
Für die Zuordnung zum Partner muss die betreffende Lizenz bei Eingang der Bestellung aktiv sein; für die siebentägige Nachfrist gilt B.6. Die spätere Ausführung einer rechtzeitig eingegangenen Bestellung oder die spätere Abrechnung beseitigt einen nach diesen Bedingungen entstandenen Anspruch nicht allein deshalb, weil die Lizenz inzwischen beendet ist. Zwingende gesetzliche Ansprüche für weitere Geschäfte bleiben unberührt.
B.8 Qualifizierende Bestellungen und Provisionsbasis
Qualifizierend sind über deinfriseur.de eingegangene Bestellungen physischer Waren, die bezahlt und an den Empfänger geliefert werden und einer lizenzierten Liefer-PLZ zugeordnet sind. Nur bestellte oder noch unbezahlte Waren begründen noch keine bestätigte Provision. Zwingende gesetzliche Regeln über eine frühere Entstehung oder Fälligkeit bleiben unberührt.
Die Provision wird aus dem tatsächlich gezahlten Nettowarenwert nach Abzug sämtlicher Rabatte berechnet. Umsatzsteuer, Versandkosten, PLZ-Lizenzgebühren, Käufe und Aufladungen von Wertgutscheinen, sonstige Gebühren, Trinkgelder und Spenden sind keine Provisionsbasis. Beim Einlösen eines Wertgutscheins können die damit bezahlten physischen Waren nach den allgemeinen Regeln provisionsfähig sein; der Gutscheinverkauf selbst erzeugt keine zusätzliche Provision.
Stornierte, endgültig unbezahlte oder vollständig retournierte Waren sind nicht provisionsfähig. Bei Teilretouren oder Teilerstattungen vermindert sich die Basis um den betreffenden Nettowarenwert. Eine Zahlungsrückbuchung wird anhand des tatsächlichen Zahlungsausfalls geklärt. Eine bloße Verdachtsmeldung ersetzt keine Feststellung, dass eine Bestellung nicht qualifiziert. Gesetzlich zwingende Provisionsansprüche, insbesondere bei einer von uns zu vertretenden Nichtausführung, bleiben bestehen.
Für provisionsfähige Warenbestellungen besteht kein Mindestbestellwert von 25,00 Euro netto. Dieser Betrag betrifft ausschließlich die folgende Stammkundenzählung.
B.9 Aktive Stammkunden und Provisionsstufen
Die Stufe wird für jede PLZ getrennt ermittelt. Es gelten folgende Sätze auf die Provisionsbasis:
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Basis: 5 % bei 0 bis 49 aktiven Stammkunden.
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Pro: 7 % ab 50 bis 149 aktiven Stammkunden.
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Experten: 10 % ab 150 aktiven Stammkunden.
Ein aktiver Stammkunde ist ein eindeutig zuordenbarer Kunde, der innerhalb der jeweils zurückliegenden 90 Tage mindestens eine bezahlte qualifizierende Warenbestellung mit mindestens 25,00 Euro verbleibendem Nettowarenwert nach Rabatten, Retouren und Erstattungen an die betreffende Liefer-PLZ erhalten hat. Maßgeblich für den 90-Tage-Zeitraum ist das tatsächliche Lieferdatum, nicht das Bestell- oder Versanddatum. Mehrere kleinere Bestellungen werden für die Grenze von 25,00 Euro nicht addiert.
Ein Kunde zählt pro PLZ nur einmal, auch wenn er mehrfach bestellt hat. Eindeutig zuordenbare Gastbesteller werden mitgezählt; ein Kundenkonto ist nicht Voraussetzung. Erkennbare Gast- und Kontobestellungen desselben Kunden führen nicht zu einer Mehrfachzählung. Eine Person kann in mehreren Gebieten zählen, wenn sie für jedes Gebiet die genannten Voraussetzungen erfüllt. Die Identitätszuordnung erfolgt anhand der dafür erforderlichen, rechtmäßig verarbeiteten Bestelldaten.
Für den Provisionssatz einer neuen Bestellung zählt der Kundenstand bei ihrem Eingang. Berücksichtigt werden die zu diesem Zeitpunkt bereits bezahlten und gelieferten qualifizierenden Bestellungen. Die neu eingehende Bestellung erhöht ihre eigene Stufe nicht, weil sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht geliefert ist. Ihre spätere Lieferung kann erst den Satz später eingehender Bestellungen beeinflussen. Spätere Auf- oder Abstufungen, das Ablaufen des 90-Tage-Zeitraums oder spätere Retouren ändern den für eine frühere Bestellung festgelegten Satz nicht rückwirkend.
Eine Retoure oder Erstattung korrigiert die Provisionsbasis der betroffenen Bestellung mit deren ursprünglich maßgeblichem Satz. Für künftig eingehende Bestellungen wird zugleich geprüft, ob der Kunde nach dieser Korrektur noch eine qualifizierende Bestellung von mindestens 25,00 Euro netto im 90-Tage-Zeitraum hat. Andere frühere Bestellungen behalten ihre damalige Stufe.
B.10 Monatliche Gutschrift und Auszahlung
Wir rechnen Provisionen monatlich ab und stellen die Gutschrift für den vorangegangenen Monat bis zum 15. des Folgemonats zur Verfügung. Bestätigte Provisionen sind solche, deren Zahlung, Ausführung und Zuordnung anhand der vorgenannten Kriterien festgestellt wurden. Diese Prüfung erfolgt ohne vermeidbare Verzögerung. Vorläufige Beträge und nachvollziehbare Korrekturen sind von bestätigten Beträgen zu unterscheiden.
Das bestätigte Provisionsguthaben des Partners aus seinen Lizenzen wird bis zum 15. des Folgemonats ausgezahlt, sobald es zusammen mit vorgetragenem Guthaben mindestens 50,00 Euro erreicht. Kleinere Beträge werden ohne Verfall auf den nächsten Monat übertragen. Nach Beendigung einer Lizenz wird ihr verbleibendes bestätigtes Guthaben unabhängig von dieser Schwelle mit der nächsten ordentlichen Abrechnung ausgezahlt; das gilt auch, wenn weitere PLZ-Lizenzen fortbestehen. Erst später bestätigbare Ansprüche werden mit der nächsten darauf folgenden ordentlichen Abrechnung ausgezahlt.
Wir und der Partner vereinbaren die Abrechnung der provisionsbezogenen Leistungen im umsatzsteuerlichen Gutschriftenverfahren. Die Provisionssätze beziehen sich auf den Nettowarenwert; auf die errechnete Provision entfällt gegebenenfalls zusätzlich Umsatzsteuer entsprechend dem rechtlich zutreffenden Status des Partners. Die Gutschrift muss die dafür erforderlichen Angaben enthalten. Bitte teilen Sie Fehler mit; gesetzliche Widerspruchs-, Auskunfts- und Kontrollrechte werden durch die Abrechnung oder eine unterbliebene sofortige Beanstandung nicht eingeschränkt.
Nachträgliche sachlich begründete Korrekturen werden unter Bezug auf die betroffene Bestellung erläutert. Soweit eine Provision tatsächlich überzahlt wurde, können Rückzahlung oder Verrechnung nur im rechtlich zulässigen Umfang verlangt werden. Die bloße Beendigung einer Lizenz führt nicht zum Verfall bereits entstandener Ansprüche.
B.11 Eigenständige Werbung und Materialien
Der Partner entscheidet selbst, ob und wie er auf eigene Kosten wirbt. Er beachtet dabei insbesondere Wettbewerbs-, Datenschutz-, Marken- und Urheberrecht sowie die Anforderungen an Werbeeinwilligungen. Irreführende Produkt- oder Gewinnversprechen, unerlaubte Werbung und die künstliche Erzeugung oder Manipulation von Bestellungen, Lieferadressen oder Kundenidentitäten zur Erhöhung von Provisionen oder Stufen sind unzulässig.
Soweit wir dem Partner ausdrücklich freigegebene Marken, Logos oder Werbematerialien bereitstellen, darf er diese für die Dauer der aktiven Lizenz im freigegebenen Umfang zur Bewerbung des Programms und der Produkte verwenden. Weitergehende Rechte werden dadurch nicht eingeräumt. Nach Ende der Berechtigung sind neue Verwendungen einzustellen und vom Partner kontrollierte Veröffentlichungen mit diesen Materialien zu entfernen. Ein bestimmtes Werbemittelpaket oder Schulungsangebot ist nur geschuldet, wenn es ausdrücklich vereinbart wurde.
B.12 Abrechnungsinformationen, Störungen und Gebietsänderungen
Der Partner erhält die zur Nachvollziehbarkeit seiner Lizenz- und Provisionsabrechnung erforderlichen Informationen. Ob diese über ein Partnerportal oder auf anderem geeigneten Weg bereitgestellt werden, richtet sich nach der vereinbarten Bereitstellung. Gesetzliche Auskunfts- und Kontrollrechte bleiben unberührt. Unnötige personenbezogene Endkundendaten werden nicht offengelegt.
Bitte melden Sie Fehler bei Gebietszuteilung, Laufzeit, Bestellzuordnung oder Abrechnung an info@deinfriseur.de. Wir prüfen den Vorgang und berichtigen festgestellte Fehler. Eine spätere technische Einrichtung oder eine Systemstörung lässt vertraglich entstandene Ansprüche nicht entfallen. Für Leistungsstörungen und Schäden gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Werden Postleitzahlen durch die zuständigen Stellen geändert oder aufgehoben, informieren wir betroffene Partner und klären eine etwaige Fortführung in einem Nachfolgegebiet durch Vereinbarung. Daraus folgt weder eine automatische Änderung des Lizenzpreises noch eine einseitige Zuteilung sich überschneidender Exklusivgebiete. Ist eine Fortführung nicht möglich, gelten die gesetzlichen Rechte einschließlich gegebenenfalls bestehender Beendigungs- und Erstattungsansprüche.
B.13 Gesetzliche Einordnung der Zusammenarbeit
Die rechtliche Einordnung des Partnerverhältnisses richtet sich nach seinem Inhalt und der tatsächlichen Durchführung. Soweit Handelsvertreterrecht anwendbar ist, gehen dessen zwingende Regelungen vor. Dies gilt insbesondere für Provisionsentstehung und Fälligkeit, Vorschüsse, Geschäfte nach Vertragsende, Abrechnung, Buchauszug und weitere Kontrollrechte, Kündigung sowie einen möglichen Ausgleichsanspruch. Die Auszahlungsschwelle darf zwingende Fälligkeiten nicht verschieben.
3. Gemeinsame Schlussbestimmungen
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Unser Shop wird auf Shopify betrieben. Shopify erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten auch für erweiterte Dienste („Enhanced Services“) im Rahmen von Shopify Network Intelligence. Dazu gehören personalisierte Einkaufserlebnisse, relevantere Werbung sowie die Auswertung von Interaktionen mit unserem Shop und unserer Werbung. Informationen über Ihre Aktivitäten in unserem Shop werden hierfür mit Shopify und weiteren Empfängern geteilt, die sich auch in anderen Ländern befinden können. Einzelheiten zu Datenverarbeitung, Rechtsgrundlagen und Ihren Wahlmöglichkeiten stehen in unserer Datenschutzerklärung und in Shopifys Datenschutzerklärung für Verbraucher. Rechte und Widerspruchsmöglichkeiten gegenüber Shopify können Sie über das Shopify-Datenschutzportal ausüben.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in der Datenschutzerklärung. Eine Zustimmung zu diesen AGB ersetzt keine gesondert erforderliche datenschutzrechtliche Einwilligung.
Für einen Vertrag gilt die bei seinem Abschluss vereinbarte Fassung dieser AGB. Bestehende Verträge werden durch die Veröffentlichung neuer Texte nicht rückwirkend geändert. Änderungen vereinbarter Leistungen, Preise oder Provisionsregeln bedürfen einer wirksamen Vereinbarung oder einer einschlägigen gesetzlichen Grundlage. Eine automatische Jahresverlängerung oder bloßes Schweigen ist für sich allein keine Zustimmung zu geänderten Bedingungen.
Für anwendbares Recht, Gerichtsstand und die Folgen unwirksamer Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Diese AGB vereinbaren keine Verkürzung gesetzlicher Verjährungsfristen.